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Steinberg CI2 Operation Manual German Version

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    							CI2 – Bedienungsanleitung21
    Ausprobieren
    Deutsch
    8.Wenn Sie die Aufnahme der Spur 
    beendet haben, drücken Sie die 
    [Action Pad]-Taste.
    Die Aufnahme stoppt, da im Interactive-
    Recording-Bereich „Record“ (Aufnahme) 
    ausgeführt wurde.
    9.Drücken Sie die [Action Pad]-Taste.
    Der Projekt-Cursor kehrt zur Startposition 
    zurück, da im Interactive-Recording-Bereich 
    „Return to Start Position“ ausgeführt wurde.
    Um die soeben aufgenommene Spur 
    wiederzugeben, klicken Sie im Transportfenster 
    auf die Schaltfläche [Wiedergabe].
    Sie haben die Aufnahme nun erfolgreich 
    abgeschlossen.
    TIPP
    Sie können die Funktionen auch im 
    Interactive-Recording-Bereich vornehmen, 
    wie unten gezeigt.
    Speichert und lädt die Reihenfolge 
    der Aktionen.
    Erhöht und verringert die Anzahl 
    der Aktionen. Die mögliche Anzahl 
    der Aktionen beträgt zwei bis sechs.
    Schaltet auf eine andere Aktion um.
    Schaltet den Bereich auf das kleine 
    Interactive-Recording-Feld um. 
    Im kleinen Feld können Sie nur die 
    Reihenfolge der Aktionen laden.
    
    TIPP
    Einstellen der Audio-Puffergröße
    Geräusche, die bei Anwendung von 
    Anwendungen wie z. B. DAW-Software 
    auftreten, können die Audioaufnahme und/
    oder Wiedergabe beeinträchtigen. In den 
    meisten Fällen können Sie diese Probleme 
    beheben, indem Sie die Größe des Audio-
    Pufferspeichers (Audio Buffer Size) ändern. 
    Die Größe des Pufferspeichers kann 
    normalerweise im Fenster für die Audio-
    Einstellungen des Treibers in der Anwendung 
    selbst vorgenommen werden. (Wenn Sie 
    ASIO-kompatible Software unter Windows 
    verwenden, lässt sich die Puffergröße mit 
    dem Parameter „ASIO Buffer Size“ in der 
    Systemsteuerung für den Yamaha-Steinberg 
    USB Driver einstellen.) Während höhere 
    Einstellungen der Puffergröße die CPU-Last 
    des Computers verringern, bewirken sie eine 
    höhere Latenz (Zeitverzögerung) bei Aufnahme 
    und Wiedergabe; niedrige Einstellungen der 
    Puffergröße können hingegen Geräusche oder 
    Tonaussetzer zur Folge haben. Achten Sie 
    darauf, die Puffergröße auf einen geeigneten 
    Wert einzustellen, der sich nach der Leistung 
    Ihres Computers, der Anzahl der mittels 
    der DAW-Software aufzunehmenden/
    wiedergebenden Audio-/MIDI-Spuren, 
    der Anzahl der verwendeten Software-Plug-ins 
    usw. richtet. 
    						
    							22CI2 – Bedienungsanleitung
    Ausprobieren
    Deutsch
    Bearbeitung
    Mit dem AI KNOB und der Taste [LOCK] 
    können Sie Cubase steuern. Sie können die 
    folgenden Bearbeitungsvorgänge ausführen.
    AI KNOB
    Dieser Multifunktionsregler kann den 
    gewünschten Parameter innerhalb des 
    Hauptfensters und der Plug-in-Software 
    von Cubase steuern, angegeben bzw. 
    ausgewählt per Mauszeiger. In den folgenden 
    Beispielen werden wir die Lautstärke und 
    den Panoramaparameter der Audiospur 
    im Mixer-Fenster regeln.
    1.Klicken Sie auf [Mixer] im Menü [Geräte].
    Das Mixer-Fenster erscheint.
    2.Bewegen Sie den Mauszeiger auf die 
    Parameter Lautstärke oder Panorama 
    der Audiospur im Mixer-Fenster. 
    3.Drehen Sie am AI KNOB.
    Der AI KNOB regelt den Parameter, 
    auf dem sich der Mauszeiger befindet.
    HINWEIS
    Die dem AI-KNOB-Regler zuweisbaren 
    Parameter sind solche, die im Hauptfenster und 
    in Plug-in-Software von Cubase auch automatisiert 
    werden können. Die mit dem AI KNOB kompatible 
    Plug-in-Software sind die mit Cubase gelieferten 
    VST-3-Plug-ins (Stand Juli 2009). Die neuesten 
    Informationen zu kompatibler Plug-in-Software 
    finden Sie unter dem folgenden URL: 
    http://service.steinberg.de/goto.nsf/show/
    supportupdates_ci2_d
    [LOCK]-Taste
    Mit der Taste [LOCK] können Sie den mit 
    dem AI KNOB zu bearbeitenden Parameter 
    „verriegeln“. Sie können den Parameter wie 
    folgt verriegeln.
    1.Bewegen Sie den Mauszeiger auf den 
    gewünschten Parameter, und schalten 
    Sie dann die [LOCK]-Taste ein. 
    Die [LOCK]-Anzeige leuchtet.
    2.Bewegen Sie den Mauszeiger 
    an beliebige andere Positionen.
    3.Drehen Sie am AI KNOB.
    Der AI KNOB regelt den „verriegelten“ 
    Parameter, unabhängig von der Position 
    des Mauszeigers. 
    Wenn Sie die [LOCK]-Taste ausschalten, 
    können Sie den zu bearbeitenden Parameter 
    wieder entriegeln und mit dem AI KNOB einen 
    anderen Parameter regeln, auf den Sie den 
    Mauszeiger bewegen.
    Sie haben die Bearbeitung nun erfolgreich 
    abgeschlossen. 
    						
    							CI2 – Bedienungsanleitung23
    Fehlerbehebung
    Deutsch
    Fehlerbehebung
    Das Gerät lässt sich nicht einschalten.
    • Vergewissern Sie sich, dass das CI2 
    korrekt per USB-Kabel am Computer 
    angeschlossen ist. 
    Die USB-Busstromversorgung ist erforderlich 
    für die Verwendung des CI2.
    • Überprüfen Sie, ob ein geeignetes 
    USB-Kabel verwendet wird. 
    Falls das USB-Kabel defekt oder beschädigt ist, 
    tauschen Sie es gegen ein USB-Kabel aus, von 
    dem Sie wissen, dass es funktionstüchtig ist. 
    Verwenden Sie kein USB-Kabel mit einer 
    Länge von mehr als 1,5 Metern.
    • Schließen Sie das CI2 direkt (ohne Hub) 
    an den Computer an.
    Kein Ton.
    • Stellen Sie sicher, dass die Regler 
    MASTER und PHONES auf Minimum 
    eingestellt sind.
    • Sind Ihre Lautsprecherkabel richtig 
    angeschlossen? 
    Lesen Sie hierzu den Abschnitt 
    „Anschlussbeispiele“ auf Seite 18. 
    • Weisen Ihre Lautsprecherkabel einen 
    Kurzschluss auf?
    • Sind die Lautstärkeregler Ihrer Signalquellen, 
    Audiogeräte, Anwendungssoftware, 
    Computerbetriebssystem usw. richtig 
    eingestellt?
    • (Nur Windows) Ist die Ausgabe 
    Ihres Computerbetriebssystems 
    stummgeschaltet?
    • Laufen gleichzeitig mehrere Anwendungen? 
    Achten Sie darauf, alle Anwendungen, 
    die Sie nicht verwenden, zu beenden. 
    Der Ton ist zeitweise unterbrochen 
    oder verzerrt.
    • Blinkt die PEAK-Anzeige rot? 
    Eventuell müssen Sie den Regler GAIN 
    herunterregeln, um Verzerrungen zu vermeiden.
    • Erfüllt Ihr Computer die 
    Systemanforderungen? 
    Lesen Sie hierzu „Systemanforderungen“ 
    auf Seite 7.
    • Sind gleichzeitig andere Programme, 
    Gerätetreiber oder USB-Geräte 
    (Scanner, Drucker usw.) in Betrieb?
    Achten Sie darauf, alle Anwendungen, 
    die Sie nicht verwenden, zu beenden.
    • Werden viele Audiospuren gleichzeitig 
    wiedergegeben? 
    Die Anzahl der gleichzeitig abspielbaren 
    Audiospuren hängt von der Leistung des 
    verwendeten Computers ab. Es können sich 
    Unterbrechungen der Wiedergabe einstellen, 
    falls die Fähigkeiten Ihres Computers 
    überschritten werden.
    • Nehmen Sie lange, ununterbrochene 
    Audioabschnitte auf oder spielen diese ab? 
    Die Leistungsfähigkeit Ihres Computers bei 
    der Verarbeitung von Audiodaten hängen von 
    mehreren Faktoren ab, z. B. dem Prozessortakt 
    und der Zugriffsgeschwindigkeit auf externe 
    Geräte. 
    						
    							24CI2 – Bedienungsanleitung
    Fehlerbehebung
    Deutsch
    Cubase erkennt das CI2 nicht.
    • Vergewissern Sie sich, dass das CI2 
    korrekt per USB-Kabel am Computer 
    angeschlossen ist.
    • Überprüfen Sie, ob ein geeignetes 
    USB-Kabel verwendet wird. 
    Falls das USB-Kabel defekt oder beschädigt ist, 
    tauschen Sie es gegen ein USB-Kabel aus, von 
    dem Sie wissen, dass es funktionstüchtig ist. 
    Verwenden Sie kein USB-Kabel mit einer 
    Länge von mehr als 1,5 Metern.
    • Prüfen Sie, ob das CI2 vor dem Starten 
    von Cubase angeschlossen wurde.
    • Überprüfen Sie, ob die Softwarekompo-
    nenten „Yamaha Steinberg USB Driver“ 
    und „Steinberg CI2 Extensions“ installiert 
    wurden. 
    Falls nicht, installieren Sie sie.
    • Prüfen Sie, ob eine Version von Cubase 
    installiert wurde, die mit dem Betrieb 
    des CI2 kompatibel ist (Seite 15).
    • Achten Sie darauf, dass das CI2 bei der 
    Port-Einstellung in Cubase ausgewählt ist. 
    Der Port wird in Zusammenhang mit dem Fenster 
    „Geräte konfigurieren“ beschrieben (aufgerufen 
    über [Geräte konfigurieren…] im Menü [Geräte]), 
    wenn Sie „Steinberg CI2“ bei „Fernsteuerungsgeräte“ 
    im Geräte-Feld ausgewählt haben.
    • Prüfen Sie, ob die Fernbedienungseinstel-
    lungen von Cubase richtig eingestellt sind 
    oder nicht. 
    Lesen Sie die PDF-Anleitung (wird geöffnet über 
    das „Hilfe“-Menü), die mit der Software Cubase 
    AI geliefert wurde.
    • Achten Sie darauf, dass der Eintrag “In ‘All 
    MIDI Inputs’” für den MIDI-Port des CI2 im 
    Fenster „MIDI-Anschluss-Einstellungen“ 
    (aufgerufen über [Geräte konfigurieren…] 
    im Menü [Geräte]) nicht markiert ist. • Haben Sie Steinberg CC121 und CI2 
    gleichzeitig an einem Computer 
    angeschlossen?
    Wenn Sie die Geräte CC121 und CI2 von 
    Steinberg gleichzeitig an einem Computer 
    anschließen, können die Tasten AI KNOB, 
    [LOCK] und [Action Pad] am CI2 nicht verwendet 
    werden.  
    						
    							CI2 – Bedienungsanleitung25
    Deinstallieren der TOOLS for CI2
    Deutsch
    Deinstallieren der TOOLS for CI2
    Um TOOLS for CI2 zu deinstallieren, müssen Sie die folgenden zwei Software-Komponenten entfernen: 
    • Yamaha Steinberg USB Driver
    • Steinberg CI2 Extension
    Windows Vista / Windows XP
    1.Trennen Sie sämtliche USB-Geräte mit 
    Ausnahme von Maus und Tastatur vom 
    Computer.
    2.Melden Sie sich als Administrator an.
    Beenden Sie alle laufenden Anwendungen, 
    und schließen Sie alle geöffneten Fenster.
    3.Öffnen Sie das Fenster für den 
    Deinstallationsvorgang wie folgt.
    (Windows Vista)
    Klicken Sie im Startmenü auf [Systemsteuerung] Æ [Programme und Funktionen], um das Fenster 
    „Programm deinstallieren oder ändern“ aufzurufen.
    (Windows XP)
    Wählen Sie im [Start]-Menü ([Einstellungen] 
    Æ) 
    [Systemsteuerung] Æ [Programme ändern oder 
    entfernen], um das Feld zum Ändern oder 
    Entfernen von Programmen aufzurufen. 
    Klicken Sie oben links auf „Programme 
    ändern oder entfernen“.
    4.Wählen Sie aus der Liste „Yamaha 
    Steinberg USB Driver“, „Steinberg CI2 
    Extension“ aus.
    5.Deinstallieren Sie diese wie folgt.
    (Windows Vista)
    Klicken Sie auf [Deinstallieren] / 
    [Deinstallieren/Ändern].
    Wenn das Fenster „Benutzerkontensteuerung“ 
    erscheint, klicken Sie auf [Fortfahren].
    Folgen Sie den Anweisungen auf dem 
    Bildschirm, um die Software zu entfernen.
    (Windows XP)
    Klicken Sie auf [Ändern/Entfernen] / [Entfernen].
    Folgen Sie den Anweisungen auf dem 
    Bildschirm, um die Software zu entfernen.
    Mac OS X
    Yamaha Steinberg USB Driver entfernen
    Entfernen Sie die folgenden Ordner und Dateien 
    vom Startvolume (normalerweise Macintosh HD).
    /System/Library/Extensions
    YamahaSteinbergUSBAudio.kext
    /Application/Yamaha/USBDriver/
    Yamaha Steinberg FW Control Panel.app
    /Library/PreferencePanes/
    Yamaha Steinberg USB.prefPane
    /Library/Preferences/
    com.yamaha.YamahaSteinbergUSBDriver.plist
    /Library/Audio/MIDI Drivers/
    YamahaSteinbergUSBMIDI.plugin
    /Library/Audio/MIDI Devices/Yamaha/Images/
    USB_1500.tiff
    /Library/Receipts/
    YamahaSteinbergUSBAudioDriver.pkg
    YamahaSteinbergUSBControlPanel.pkg
    YamahaSteinbergUSBDriverplist.pkg
    YamahaSteinbergUSBMIDIPlugIn.pkg
    YamahaSteinbergUSBMIDIIcon.pkg
    YamahaSteinbergUSBPrefPane.pkg
    Steinberg CI2 Extension entfernen
    Entfernen Sie die folgenden Ordner und Dateien 
    vom Startvolume (normalerweise Macintosh HD).
    /Library/Application Support/Steinberg/Components/
    ci2_extension_u.bundle
    /Library/Application Support/Yamaha/
    InteractiveRecording
    /Library/Receipts/
    Steinberg CI2 Extension.pkg 
    						
    							26CI2 – Bedienungsanleitung
    Lizenzvereinbarung für die Software
    Deutsch
    Lizenzvereinbarung für die Software
    Lizenzvereinbarung für TOOLS for CI2
    ACHTUNG
    SOFTWARE-LIZENZVEREINBARUNG
    BITTE LESEN SIE SORGFÄLTIG DIESE 
    LIZENZVEREINBARUNG („VEREINBARUNG“), 
    BEVOR SIE DIE SOFTWARE BENUTZEN. DER 
    GEBRAUCH DIESER SOFTWARE IST IHNEN 
    NUR GEMÄSS DEN BEDINGUNGEN UND 
    VORAUSSETZUNGEN DIESER VEREINBARUNG 
    GESTATTET. DIES IST EINE VEREINBARUNG 
    ZWISCHEN IHNEN (ALS PRIVATPERSON ODER 
    ALS NATÜRLICHE PERSON) UND DER YAMAHA 
    CORPORATION („YAMAHA“).
    DURCH DAS ÖFFNEN DIESER VERSIEGELTEN 
    VERPACKUNG BRINGEN SIE ZUM AUSDRUCK, 
    AN DIE BEDINGUNGEN DIESER LIZENZ GEBUNDEN 
    ZU SEIN. WENN SIE NICHT MIT DEN BEDINGUNGEN 
    EINVERSTANDEN SIND, INSTALLIEREN ODER 
    KOPIEREN SIE DIESE SOFTWARE NICHT, UND 
    VERWENDEN SIE SIE AUF KEINE ANDERE WEISE.
    1. GEWÄHRUNG EINER LIZENZ UND 
    COPYRIGHT
    Yamaha gewährt Ihnen hiermit das Recht, eine einzige 
    Kopie der mitgelieferten Software-Programme und Daten 
    („SOFTWARE“) zu nutzen. Der Begriff SOFTWARE umfasst 
    alle Updates der mitgelieferten Software und Daten. 
    Die SOFTWARE gehört Yamaha bzw. den Yamaha-
    Lizenzgebern und ist durch die entsprechenden Copyright-
    Gesetze und internationalen Abkommen geschützt. 
    Sie haben zwar das Recht, Besitzansprüche auf die 
    durch den Gebrauch der SOFTWARE erstellten Daten 
    zu erheben, doch die SOFTWARE selbst bleibt weiterhin 
    durch das entsprechende Copyright geschützt.
    •Sie dürfen die SOFTWARE auf genau einem 
    Computer verwenden.
    •Sie dürfen ausschließlich zu Backup-Zwecken eine 
    Kopie der SOFTWARE in maschinenlesbarer Form 
    erstellen, wenn sich die SOFTWARE auf einem Medium 
    befindet, welches eine solche Sicherungskopie erlaubt. 
    Auf der erstellten Backup-Kopie müssen Sie den 
    Urheberrechtshinweis von Yamaha und alle anderen 
    Eigentumsrechte der SOFTWARE betreffenden 
    Hinweise wiedergeben.
    •Sie dürfen dauerhaft all Ihre Rechte an der 
    SOFTWARE an Dritte übertragen, jedoch nur, falls Sie 
    keine Kopien zurückbehalten und der Empfänger die 
    Lizenzvereinbarung liest und dieser zustimmt.
    2. BESCHRÄNKUNGEN•Sie dürfen nicht die SOFTWARE einem Reverse 
    Engineering unterziehen, sie dekompilieren oder auf 
    andere Weise an deren Quell-Code gelangen
    • Es ist Ihnen nicht gestattet, die SOFTWARE als 
    Ganzes oder teilweise zu vervielfältigen, zu modifizieren, 
    zu ändern, zu vermieten, zu verleasen oder auf anderen 
    Wegen zu verteilen oder abgeleitete Produkte aus der 
    SOFTWARE zu erstellen.•Sie dürfen nicht die SOFTWARE elektronisch von 
    einem Computer auf einen anderen übertragen oder sie 
    in ein Netzwerk mit anderen Computern einspeisen.
    •Sie dürfen nicht die SOFTWARE verwenden, um 
    illegale oder gegen die guten Sitten verstoßende 
    Daten zu verbreiten.
    •Sie dürfen nicht auf dem Gebrauch der SOFTWARE 
    basierende Dienstleistungen erbringen ohne die 
    Erlaubnis der Yamaha Corporation.
    Urheberrechtlich geschützte Daten, einschließlich, aber 
    nicht darauf beschränkt, MIDI-Song-Dateien, die mithilfe 
    dieser SOFTWARE erstellt werden, unterliegen den 
    nachfolgenden Beschränkungen, die vom Benutzer 
    zu beachten sind.
    • Die mithilfe dieser SOFTWARE erhaltenen Daten 
    dürfen ohne Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers 
    nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden.
    • Die mithilfe dieser SOFTWARE erhaltenen Daten 
    dürfen nicht dupliziert, übertragen, verteilt oder einem 
    öffentlichen Publikum vorgespielt oder dargeboten 
    werden, es sei denn, es liegt eine Genehmigung 
    durch den Inhaber der Urheberrechte vor.
    • Weder darf die Verschlüsselung der mithilfe dieser 
    SOFTWARE erhaltenen Daten entfernt, noch darf 
    das elektronische Wasserzeichen ohne Genehmigung 
    des Inhabers der Urheberrechte verändert werden.
    3. BEENDIGUNG DES 
    VERTRAGSVERHÄLTNISSES
    Diese Lizenzvereinbarung tritt am Tag des Erhalts der 
    SOFTWARE in Kraft und bleibt bis zur Beendigung 
    wirksam. Wenn eines der Urheberrechts-Gesetze 
    oder eine Maßgabe dieser Vereinbarung verletzt wird, 
    endet die Vereinbarung automatisch und sofort ohne 
    Vorankündigung durch Yamaha. In diesem Fall müssen 
    Sie die lizenzierte SOFTWARE und die mitgelieferten 
    Unterlagen und alle Kopien davon unverzüglich vernichten.
    4. BESCHRÄNKTE GARANTIE AUF MEDIEN
    Bezüglich SOFTWARE, die auf physikalischen Medien 
    vertrieben wird, garantiert Yamaha, dass die physikalischen 
    Medien, auf denen die SOFTWARE aufgezeichnet wurde, 
    für einen Zeitraum von vierzehn (14) Tagen nach dem per 
    Kaufbeleg/Lieferschein nachweisbaren Empfangsdatum 
    und bei normalem Gebrauch frei von Herstellungs- und 
    Materialfehlern sind. Der volle Umfang der Verantwortung 
    von Yamaha und Ihre einzige Abhilfemöglichkeit ist der 
    Ersatz des defekten Mediums oder der defekten Medien 
    durch Einsendung an Yamaha oder einen autorisierten 
    Vertragshändler von Yamaha innerhalb von vierzehn Tagen 
    zusammen mit einer Kopie des Kaufbelegs/Lieferscheins. 
    Yamaha ist nicht zum Ersatz von Medien verpflichtet, die 
    durch Unfälle, Misbrauch oder fehlerhafte Anwendung 
    beschädigt wurden. YAMAHA SCHLIESST UNTER 
    MAXIMALER AUSSCHÖPFUNG DES GELTENDEN  
    						
    							CI2 – Bedienungsanleitung27
    Lizenzvereinbarung für die Software
    Deutsch
    RECHTS AUSDRÜCKLICH JEGLICHE 
    STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN AUF 
    PHYSIKALISCHE MEDIEN AUS, EINSCHLIESSLICH 
    STILLSCHWEIGENDER GARANTIEN FÜR ALLGEMEINE 
    GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT ODER DIE TAUGLICHKEIT 
    FÜR EINEN BESTIMMTEN EINSATZZWECK.
    5. BESCHRÄNKTE GARANTIE AUF DIE 
    SOFTWARE
    Sie erkennen ausdrücklich an, dass der Gebrauch der 
    SOFTWARE ausschließlich auf eigene Gefahr erfolgt. 
    Die SOFTWARE und ihre Anleitungen werden Ihnen 
    ohne Mängelgewähr oder andere Garantien zur Verfügung 
    gestellt. UNGEACHTET DER ANDEREN 
    BESTIMMUNGEN DIESER LIZENZVEREINBARUNG 
    WERDEN VON YAMAHA KEINE AUSDRÜCKLICHEN 
    ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN 
    HINSICHTLICH DIESER SOFTWARE ÜBERNOMMEN, 
    EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF 
    STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN FÜR ALLGEMEINE 
    GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT ODER DIE TAUGLICHKEIT 
    FÜR EINEN BESTIMMTEN EINSATZZWECK ODER DIE 
    NICHTVERLETZUNG DER RECHTE DRITTER. 
    BESONDERS, ABER OHNE DAS OBENGENANNTE 
    EINZUSCHRÄNKEN, GARANTIERT YAMAHA NICHT, 
    DASS DIE SOFTWARE IHRE ANSPRÜCHE ERFÜLLT, 
    DASS DER BETRIEB DER SOFTWARE OHNE 
    UNTERBRECHUNGEN ODER FEHLERFREI ERFOLGT 
    ODER DASS FEHLER IN DER SOFTWARE BESEITIGT 
    WERDEN.
    6. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
    YAMAHA GEHT DIE NACHFOLGEND SPEZIFIZIERTE 
    VERPFLICHTUNG EIN, DIE VERWENDUNG DER 
    SOFTWARE UNTER DEN GENANNTEN BEDINGUNGEN 
    ZU ERLAUBEN. YAMAHA ÜBERNIMMT IHNEN 
    GEGENÜBER ODER GEGENÜBER DRITTEN IN KEINEM 
    FALL DIE HAFTUNG FÜR IRGENDWELCHE SCHÄDEN 
    EINSCHLIESSLICH, JEDOCH NICHT BESCHRÄNKT AUF 
    DIREKT ODER BEILÄUFIG ENTSTANDENE SCHÄDEN 
    ODER FOLGESCHÄDEN, AUFWENDUNGEN, 
    ENTGANGENE GEWINNE, DATENVERLUSTE ODER 
    ANDERE SCHÄDEN, DIE INFOLGE DER VERWENDUNG, 
    DES MISSBRAUCHS ODER DER UNMÖGLICHKEIT DER 
    VERWENDUNG DER SOFTWARE ENTSTEHEN 
    KÖNNEN, SELBST WENN YAMAHA ODER EIN 
    AUTORISIERTER HÄNDLER AUF DIE MÖGLICHKEIT 
    SOLCHER SCHÄDEN AUFMERKSAM GEMACHT 
    WURDE. In keinem Fall überschreiten Ihre Ansprüche 
    gegen Yamaha aufgrund von Schäden, Verlusten oder 
    Klageansprüchen (aus Vertrag, Schadensersatz oder 
    anderen) den Kaufpreis der SOFTWARE.
    7. SOFTWARE DRITTER
    Möglicherweise werden der SOFTWARE Daten und 
    Software Dritter beigefügt („SOFTWARE DRITTER“). 
    Wenn in der schriftlichen Dokumentation oder der die 
    Software begleitenden elektronischen Daten irgendwelche 
    Software und Daten von Yamaha als SOFTWARE 
    DRITTER bezeichnet wird, erkennen Sie die Bestimmungen 
    aller mit der SOFTWARE DRITTER mitgelieferten 
    Vereinbarungen an und erkennen an, dass der Hersteller 
    der SOFTWARE DRITTER verantwortlich ist für etwaige 
    Garantien oder Haftungen für die SOFTWARE DRITTER. 
    Yamaha ist in keiner Weise verantwortlich für die 
    SOFTWARE DRITTER oder deren Gebrauch durch Sie.• Yamaha gibt keine ausdrücklichen Zusicherungen und 
    vertraglichen Haftungen bezüglich der SOFTWARE 
    DRITTER. ZUSÄTZLICH VERNEINT YAMAHA 
    AUSDRÜCKLICH ALLE STILLSCHWEIGENDEN 
    GARANTIEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT 
    BESCHRÄNKT AUF, STILLSCHWEIGENDE 
    GARANTIEN AUF ALLGEMEINE 
    GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT ODER DIE 
    TAUGLICHKEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK 
    DER SOFTWARE DRITTER.
    • Yamaha bietet Ihnen keinen Service oder Hilfestellung 
    zu der SOFTWARE DRITTER.
    • Yamaha übernimmt Ihnen gegenüber oder gegenüber 
    Dritten in keinem Fall die Haftung für irgendwelche 
    Schäden einschließlich, jedoch nicht beschränkt, 
    auf direkt oder beiläufig entstandene Schäden oder 
    Folgeschäden, Aufwendungen, entgangene Gewinne, 
    Datenverluste oder andere Schäden, die infolge der 
    Verwendung, des Missbrauchs oder der Unmöglichkeit 
    der Verwendung der SOFTWARE DRITTER entstehen 
    können.
    8. ALLGEMEINESDiese Vereinbarung ist im Einklang mit dem japanischen 
    Recht zu interpretieren und wird von diesem beherrscht, 
    ohne einen Bezug auf jegliche Prinzipien eines 
    Rechtskonflikts herzustellen. Alle Rechtsstreitigkeiten 
    und -verfahren sind am Tokyo District Court in Japan 
    durchzuführen. Falls aus irgendeinem Grund Teile dieser 
    Lizenzvereinbarung von einem zuständigen Gericht für 
    unwirksam erklärt werden sollten, dann sollen die 
    übrigen Bestimmungen der Lizenzvereinbarung weiterhin 
    voll wirksam sein.
    9. VOLLSTÄNDIGKEIT DER 
    VEREINBARUNG
    Diese Lizenzvereinbarung stellt die Gesamtheit der 
    Vereinbarungen in Bezug auf die SOFTWARE und alle 
    mitgelieferten schriftlichen Unterlagen zwischen den 
    Parteien dar und ersetzt alle vorherigen oder gleichzeitigen 
    schriftlichen oder mündlichen Übereinkünfte oder
    Vereinbarungen in Bezug auf diese Thematik. Zusätze 
    oder Änderungen dieser Vereinbarung sind nicht bindend, 
    wenn sie nicht von einem vollständig autorisierten 
    Repräsentanten von Yamaha unterzeichnet sind. 
    						
    							28CI2 – Bedienungsanleitung
    Lizenzvereinbarung für die Software
    Deutsch
    Lizenzvereinbarung für Cubase AI
    Steinberg 
    Software-Lizenzvereinbarung für den Endanwender (EULA)
    Allgemeines
    Alle Rechte am geistigen Eigentum der Software stehen 
    der Steinberg Media Technologies GmbH (nachfolgend 
    "Steinberg") und ihren Lieferanten zu. Steinberg erlaubt 
    Ihnen nur im Rahmen dieser Vertragsbestimmungen die 
    Software zu kopieren, herunter zu laden, zu installieren und 
    zu verwenden. Das Produkt enthält möglicherweise 
    eine Produktaktivierung zum Schutz vor 
    unrechtmäßiger Vervielfältigung, die eine 
    Verwendung der Software dauerhaft nur nach 
    vollständig abgeschlossenem Aktivierungsvorgang 
    erlaubt. Die Software kann nur zusammen mit dem USB-
    eLicenser und/oder Soft-eLicenser benutzt werden; die 
    OEM Software kann nur nach der Produktregistrierung und 
    die Trial Version Software kann nur für eine Laufzeit von 
    30 Tagen benutzt werden. Support und die Berechtigung 
    zu Upgrades oder Updates besteht nur nach einer 
    persönlichen Produktregistrierung; nicht hingegen für Trial 
    Version Software. Für die Aktivierung und Registrierung 
    ist ein Internetzugang erforderlich. 
    Nachfolgend sind die Vertragsbedingungen für die 
    Benutzung von Software/Hardware der Firma Steinberg 
    durch Sie, den Endverbraucher (im folgenden 
    Lizenznehmer genannt), aufgeführt. Durch die Installation 
    der Software auf Ihren Computer erklären Sie sich mit 
    diesen Vertragsbedingungen einverstanden. Lesen Sie 
    deshalb den nachfolgenden Text vollständig und genau 
    durch. Wenn Sie mit den Vertragsbedingungen nicht 
    einverstanden sind, dürfen Sie diese Software nicht 
    installieren. 
    Geben Sie in diesem Fall das Produkt (einschl. allen 
    schriftlichen Materials, der kompletten unbeschädigten 
    Verpackung sowie mitgelieferten Hardware) unverzüglich, 
    aber spätestens innerhalb von 14 Tagen gegen 
    Kostenerstattung dort zurück, wo Sie das Produkt 
    erworben haben. 
    1 Definitionen
    1.1 „Software“ umfasst (i) Software Dateien und andere 
    Computer Informationen von Steinberg und Dritten, 
    (ii) Demo-Songs und darin enthaltene Audio- und 
    Videodateien, (iii) dazugehöriges schriftliches 
    Dokumentationsmaterial (Handbuch) und (iv) alle 
    modifizierten Versionen und Kopien, die in Form von 
    Updates, Upgrades, Patches und Ergänzungen von 
    Steinberg bereit gestellt werden, sofern dies nicht 
    unter einem anderen Vertrag geregelt wird.
    1.2 Die Software und sämtliche autorisierte Kopien dieser 
    Software, die Sie anfertigen, sind geistiges Eigentum 
    der Steinberg Media Technologies GmbH 
    (nachfolgend „Steinberg“) und Ihren Lieferanten. 
    Struktur, Organisation und der Code der Software 
    stellen wertvolle Betriebsgeheimnisse von Steinberg 
    und ihren Lieferanten dar. Die Software ist rechtlich 
    geschützt, insbesondere durch das Urheberrecht der 
    Bundesrepublik Deutschland und anderer Staaten 
    sowie durch internationale Verträge. 
    2 Lizenzerteilung
    2.1 Steinberg erteilt Ihnen eine nicht-exklusive Lizenz zur 
    Verwendung der Software in Übereinstimmung mit 
    den Bedingungen und Einschränkungen dieses 
    Lizenzvertrags. Sie dürfen die Software nicht 
    vermieten, verleihen oder unterlizenzieren.
    2.2 Die Muster von sog. Loops verbleiben im geistigen 
    Eigentum des jeweiligen Rechteinhabers (Big Fish 
    Audio, Inc. sowie andere Lizenzgeber) und werden von 
    Steinberg an Sie nur zur Nutzung in der Erstellung 
    einer direkten oder aufgenommenen Aufführung 
    lizenziert, welche die Muster als Teil eines vom Nutzer 
    abgeleiteten Musikwerks enthält. Diese Lizenz umfaßt 
    die Nutzung der Muster, die Bearbeitung der Muster 
    und die Verwertung der abgeleiteten Musikwerke 
    ohne die Verletzung der Rechte von 
    Verwertungsgesellschaften und/oder Inhabern von 
    Urheberrechten in den Mustern. Die Muster dürfen - 
    weder unbearbeitet noch als Teil eines abgeleiteten 
    Werks - in ein Musterbibliotheksprodukt eingefügt 
    werden.
    2.3 Falls die Software nur durch einen eLicenser 
    geschützt ist, dürfen Sie eine Lizenz der Software auf 
    einem oder maximal 3 in Ihrem Besitz befindlichen 
    Computern installieren. Die Software darf zur gleichen 
    Zeit nur auf einem der Computer unter Verwendung 
    des USB-eLicensers verwendet werden. Falls die 
    Software (i) durch einen Soft-eLicenser geschützt ist 
    (alleine oder zusammen mit einem USB-eLicenser) 
    oder (ii) an den ersten Endbenutzer zusammen mit 
    Software und/oder Hardware veräußert wurde (hierin 
    „OEM Software“) oder (iii) die Software nur für eine 
    Laufzeit von 30 Tagen benutzbar ist (hierin „Trial 
    Version Software“), dürfen Sie die Softwarelizenz nur 
    auf einem Computer installieren und nutzen, der sich 
    in Ihrem Besitz befindet.
    2.4 Der Einsatz der überlassenen Software innerhalb 
    eines Netzwerks ist unzulässig, sofern damit die 
    Möglichkeit zeitgleicher Mehrfachnutzung des 
    Programms besteht. 
    2.5 Sie sind zur Erstellung einer Sicherungskopie der 
    Software berechtigt, die nicht für andere Zwecke als 
    Archivierungszwecke verwendet wird.
    2.6 Ausgenommen der vorliegenden Ausführungen 
    gewährt Ihnen dieser Vertrag keinerlei 
    Nutzungsrechte an der Software. Alle nicht 
    ausdrücklich gewährten Rechte sind Steinberg und 
    seinen Lieferanten vorbehalten.
    2.7 Für Steinberg-Produkte, die mit Fraunhofer-MP3-
    Kodierungstechnologie ausgeliefert werden, gilt der 
    folgende Hinweis von Thomson Licensing S.A.: Mit 
    dem Erwerb dieses Produkts ist keine Übertragung 
    einer Lizenz verbunden, noch lässt sich daraus das 
    Recht ableiten, mit diesem Produkt erzeugte Inhalte 
    zu verbreiten, weder über kommerzielle  
    						
    							CI2 – Bedienungsanleitung29
    Lizenzvereinbarung für die Software
    Deutsch
    Rundfunkanbieter (terrestrisch, via Satellit, über Kabel 
    und/oder über andere Übertragungswege), noch in 
    Streaming-Anwendungen (über Internet, Intranet und/
    oder andere Netzwerke), oder über andere 
    Übertragungssysteme (Pay-Audio, Audio-on-demand 
    o.ä.), oder über Datenträger verschiedenster Art (CD, 
    DVD, Halbleiter-Chips, Festplatten, Speicherkarten 
    o.ä.). Für eine derartige Nutzung wird eine 
    eigenständige Lizenz benötigt. Weitere Informationen 
    finden Sie im Internet unter http://mp3licensing.com. 
    3 Aktivierung der Software
    3.1 Steinberg verwendet für die Lizenzkontrolle zum 
    Schutz vor unrechtmäßiger Vervielfältigung 
    möglicherweise eine zwangsweise Aktivierung der 
    Software und eine zwangsweise Produktregistrierung 
    der OEM Software. Sollten Sie den 
    Lizenzbestimmungen nicht zustimmen, kann die 
    Software nicht funktionieren. 
    3.2 Eine Rückgabe des Produkts einschließlich der 
    Software ist in diesem Fall nur innerhalb von 14 
    Tagen nach Erwerb des Produkts möglich. Bei 
    Rückgabe ist ein Anspruch gemäß § 11 nicht 
    anwendbar.
    4 Support, Upgrades und Updates nach 
    Produktregistrierung 
    4.1 Support, Upgrades und Updates können Sie erst nach 
    der persönlichen Produktregistrierung erhalten. 
    Support wird nur für die aktuelle Version und ein Jahr 
    nach Erscheinen der neuen Version für die vorherige 
    Version bereitgestellt. Steinberg kann den Umfang 
    des Supports (Hotline, Foren in der Webseite, etc.), 
    Upgrades und Updates jederzeit ändern und teilweise 
    oder ganz einstellen. Bei Trial Version Software gibt 
    es keine Produktregistrierung, Support, Upgrades 
    und Updates. 
    4.2 Die Produktregistrierung ist während des 
    Aktivierungsvorgangs oder jederzeit später über 
    Internet möglich. Dabei werden Sie aufgefordert, 
    der Speicherung und Verwendung Ihrer 
    personenbezogenen Daten (Name, Adresse, Kontakt, 
    E-Mail-Adresse, Geburtsdatum und Lizenzdaten) zu 
    den oben benannten Zwecken zuzustimmen. Diese 
    Daten können von Steinberg auch an von Steinberg 
    beauftragte Dritte, insbesondere Distributoren, zu 
    Supportzwecken und zur Verifizierung der Upgrade 
    bzw. Update-Berechtigung weitergegeben werden. 
    4.3 Falls Sie eine Adresse außerhalb der EU angeben, 
    können die Daten auch an Dritte in Ländern 
    übermittelt werden, die kein adäquates 
    Datenschutzniveau vergleichbar der EU 
    gewährleisten.
    5 Lizenzmodul (USB-eLicenser und/oder 
    Soft-eLicenser)
    5.1 Steinberg verwendet für die Lizenzkontrolle bei 
    vielen Produkten ein über den USB Anschluss eines 
    Computers verbundenes Hardwaregerät (hierin 
    „USB-eLicenser“) und/oder eine Schutzmaßnahme 
    (hierin „Soft-eLicenser“) (Hardware und/oder 
    Software Licenser). Der USB-eLicenser und/oder 
    Soft-eLicenser speichert die Lizenzinformationen dauerhaft und regelt darüber den Zugang zu der 
    Software. Wird ein eLicenser zur Nutzung der 
    Software vorausgesetzt, so muss der USB-eLicenser 
    physikalisch über die USB Schnittstelle mit dem 
    Computer verbunden sein. 
    5.2 Für die Aktivierung der Software oder von Updates 
    bzw. Upgrades der Software ist eine Verbindung des 
    Computers, der mit dem USB-eLicenser verbunden ist 
    und/oder den Soft-eLicenser nutzt, mit dem Server 
    von Steinberg über das Internet erforderlich. Falls das 
    Produkt mit dem USB-eLicenser ausgeliefert wurde, 
    wurden die Lizenzinformationen bereits auf den USB-
    eLicenser übertragen. Falls das Produkt mit 
    Produktkarte (ohne USB-eLicenser) ausgeliefert 
    wurde, müssen die Aktivierungscodes von der 
    beiliegenden Produktkarte bei der Installation durch 
    den Nutzer eingegeben und die Lizenzinformation 
    müssen mit dem Server von Steinberg ausgetauscht 
    werden.
    5.3 Bei OEM Software werden die Aktivierungscodes an 
    eine Email-Adresse gesendet, die Sie während der 
    Produktregistrierung angegeben haben. Ferner 
    müssen die Aktivierungscodes bei der Installation 
    durch den Nutzer eingegeben und die 
    Lizenzinformation müssen mit dem Server von 
    Steinberg ausgetauscht werden.
    5.4 Die Reinstallation der Software – auf demselben oder 
    einem anderen Computer – ist nur zulässig, wenn die 
    bislang installierte Software nicht mehr benutzt 
    werden kann (z.B. nach einer Deinstallation). Falls 
    die Software keinen USB-eLicenser benutzt, aber 
    Aktivierungscodes benötigt, können die neuen 
    Aktivierungscodes im Online Support Konto des 
    Nutzers erhalten werden, das während der 
    persönlichen Produktregistrierung eingerichtet wurde. 
    Ferner müssen die Aktivierungscodes bei der 
    Installation durch den Nutzer eingegeben und die 
    Lizenzinformation müssen mit dem Server von 
    Steinberg ausgetauscht werden. Steinberg kann für 
    die Bereitstellung weiterer Aktivierungscodes z.B. 
    Ihren Kaufnachweis (Rechnung, Zahlungsbeleg) und 
    eine unterschriebene Versicherung per Fax oder Brief 
    verlangen, mit Angabe Ihres Namens, Ihrer Adresse 
    und dass die bereits installierte Software nicht mehr 
    benutzt werden kann. Trial Version Software ist auf 
    einem Computer auch bei Reinstallation nur 
    insgesamt 30 Tage benutzbar.
    5.5 Zur Aktivierung und Übertragung von Lizenzdaten auf 
    den USB-eLicenser kann auch ein anderer Computer 
    als der, auf dem die Software installiert werden soll, 
    verwendet werden, wenn die Software einen USB-
    eLicenser benutzt. In diesem Fall ist allerdings die 
    Installation einer entsprechenden Zugangssoftware 
    (eLicense Control Center, „eLCC“) auf dem mit dem 
    Internet verbunden Computer erforderlich, die einer 
    gesonderten Lizenzvereinbarung unterliegt.6 Beschädigung und Verlust des 
    USB-eLicenser
    6.1 Im Falle eines Defekts oder einer Beschädigung des 
    USB-eLicenser wird Steinberg oder ein von Steinberg 
    beauftragter Dritter den USB-eLicenser überprüfen 
    und im Falle eines berechtigten Anspruchs gegen  
    						
    							30CI2 – Bedienungsanleitung
    Lizenzvereinbarung für die Software
    Deutsch
    eine Bearbeitungsgebühr den USB-eLicenser und die 
    darauf enthaltenen Lizenzen ersetzen, sofern es sich 
    um Lizenzen von Steinberg handelt. Weitere 
    Ansprüche gegenüber Steinberg sind 
    ausgeschlossen.
    6.2 Steinberg übernimmt keinerlei Haftung oder 
    Verpflichtung falls Ihnen der USB-eLicenser durch 
    Verlust, Diebstahl oder sonst abhanden kommt. 
    Steinberg behält sich das Recht vor, auf Anzeige des 
    registrierten Nutzers über den Verlust die auf dem 
    USB-eLicenser gespeicherten Lizenzen zu sperren. 
    Ein Ersatz der auf dem USB-eLicenser gespeicherten 
    Lizenzen ist nicht möglich.
    7 Änderungen der Software7.1 Eine Veränderung der Software ist nur in soweit 
    gestattet, wie es die Software in ihrer 
    bestimmungsgemäßen Funktion erlaubt. Sie dürfen 
    die Software nicht dekompilieren, disassemblieren, 
    Reverse Engineering vornehmen oder auf andere 
    Weise versuchen, den Quellcode zu ermitteln, sofern 
    dies nicht durch Gesetz gestattet ist. Ferner dürfen 
    Sie den Binärcode der Software nicht verändern, um 
    in irgendeiner Weise die Aktivierungsfunktion oder die 
    Verwendung des Lizenzmoduls (USB-eLicenser und/
    oder Soft-eLicenser) zu umgehen.
    8 Entbündelung
    8.1 Die Software enthält in der Regel eine 
    Vielzahl unterschiedlicher Dateien, die in ihrer 
    Zusammenstellung die volle Funktionalität der 
    Software gewährleisten. Die Software darf nur als 
    ein Produkt verwendet werden. Dabei ist es nicht 
    erforderlich, dass Sie alle Komponenten der Software 
    verwenden oder installieren. Sie dürfen Komponenten 
    der Software nicht neu zusammenstellen und daraus 
    eine modifizierte Version der Software oder ein neues 
    Produkt entwickeln. Eine Änderung der 
    Zusammenstellung der Software zum Vertrieb, 
    zur Übertragung oder zum Weiterverkauf ist nicht 
    gestattet. 
    8.2 Sie dürfen den USB-eLicenser auch nicht separat 
    als Lizenz verkaufen; die Nutzungsrechte verbleiben 
    immer bei der Software, insbesondere bei dem 
    original Software Datenträger (z.B. CD).
    9 Übertragung von Rechten
    9.1 Sie dürfen alle Ihre Rechte zur Verwendung 
    der Software auf eine andere Person unter der 
    Vorraussetzung übertragen, dass (a) Sie (i) diesen 
    Vertrag und die (ii) Software oder Hardware, die 
    mit der Software geliefert, verpackt oder auf dieser 
    vorinstalliert ist, einschließlich aller Kopien, Upgrades, 
    Updates, Sicherungskopien und früherer Versionen, 
    die ein Update oder Upgrade auf diese Software 
    berechtigt haben, an diese Person übertragen, (b) 
    Sie keine Upgrades, Updates, Sicherungskopien und 
    frühere Versionen dieser Software zurück behalten 
    und (c) der Empfänger die Bestimmungen dieses 
    Vertrags sowie sonstige Bestimmungen akzeptiert, 
    nach denen Sie eine wirksame Softwarelizenz 
    erworben haben. 9.2 Eine Rückgabe des Produkts aufgrund fehlender 
    Zustimmung zu den Lizenzbedingungen oder der 
    Produktaktivierung ist nach der Übertragung der 
    Rechte ausgeschlossen.
    10 Upgrades und Updates
    10.1 Um ein Upgrade oder Update der Software nutzen 
    zu dürfen, müssen Sie über eine gültige Lizenz für die 
    vorherige oder geringwertigere Version der Software 
    verfügen; die Trial Version Software berechtigt 
    hingegen nicht zum Upgrade oder Update. Bei 
    Weitergabe dieser vorherigen oder geringwertigeren 
    Version der Software an Dritte erlischt die 
    Berechtigung zur Nutzung des Upgrades oder 
    Updates der Software.
    10.2 Der Erwerb eines Upgrades oder Updates allein stellt 
    keine Berechtigung zur Nutzung der Software da. 
    10.3 Mit der Installation eines Upgrades oder Updates 
    erlischt der Anspruch auf Support für die vorige oder 
    geringwertige Version der Software.
    11 Rechte bei Mängeln11.1 Falls Steinberg die Software direkt an Sie als 
    Endnutzer verkauft hat, gewährleistet Steinberg, 
    dass die Software bei Erhalt im Wesentlichen die 
    in der mitgelieferten Dokumentation beschriebenen 
    Funktionen ausführt, vorausgesetzt, sie wird 
    entsprechend den Mindestvoraussetzungen für 
    das Betriebssystem und der Computerhardware 
    eingesetzt. Geringfügige Abweichungen von den 
    in der Dokumentation beschriebenen Funktionen 
    begründen keinen Gewährleistungsanspruch. 
    Andere Dokumente und Aussagen sind für die 
    Beschaffenheit des Produkts unbeachtlich.
    11.2 Falls der Nutzer Verbraucher innerhalb der 
    Europäischen Union (EU) ist, gelten für Mängel des 
    Produkts die gesetzlichen Gewährleistungen. Falls der 
    Nutzer Unternehmer ist, leistet Steinberg innerhalb 
    eines Jahres für Mängel des Produkts nach ihrer 
    Wahl Gewähr durch Nacherfüllung (Nachbesserung 
    oder Ersatzlieferung). Bei Trial Version Software 
    besteht keine Gewährleistung.
    12 Haftungsbeschränkung12.1 Steinberg haftet für Ansprüche des Nutzers 
    auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher 
    Aufwendungen nach folgenden Maßgaben.
    12.2 Steinberg haftet für vorsätzliches und grob 
    fahrlässiges Verhalten ihrer gesetzlichen 
    Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen 
    Erfüllungsgehilfen sowie für Personenschäden, 
    Beschaffenheits- und Herstellergarantien und 
    nach dem Produkthaftungsgesetz. Für Schäden, 
    die durch grob fahrlässiges Verhalten sonstiger 
    Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, wird die 
    Haftung auf solche Schäden begrenzt, mit deren 
    Entstehung im Rahmen des Vertrags typischerweise 
    gerechnet werden muß. Jede weitere Haftung wird 
    ausgeschlossen. 
    						
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